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SCHULE

Seit dem Beginn des Schuljahres 1989/90, gehen die Kinder von Westerheim, Günz und Rummeltshausen in die neue Grundschule/Volksschule in Westerheim.

Grundschule Westerheim

 

Anschrift:

Volksschule Westerheim

Bahnhofstr. 2

87784 Westerheim

Fon: 0 83 36 – 80 91 88

Fax: 0 83 36 – 80 91 87

 

 

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Ehemalige Grundschule Westerheim

Dieses Bild entstand ca. 1949, als die alte Schule umgebaut und um 2 Klassenzimmer erweitert wurde.

 

 

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Chronik über Schulpflicht und Schulen:

 

Früher gab es in unseren Dörfern keine Schule wie heutzutage. Niemand war gezwungen, das Lesen, Schreiben und Rechnen zu lernen. Nur der Geistliche, der das Wort verkünden musste, hatte eine Schule besucht und war kein Analphabet. Gelegentlich gab er jenen, die die Lese- und Schreibkunst erlernen wollten, im Pfarrhof Unterricht. Im Jahre 1710 führte "Abt Rupertus von Ottobeuren" bei seinem Regierungsantritt die allgemeine Schulpflicht ein. Nach der Lehrordnung musste Schule gehalten werden vom Martinstag (11. November) bis zum Benediktentag (21. März). Der Unterricht dauerte vormittags von 7.00 bis 10.00 Uhr und nachmittags von 12.30 bis 15.30 Uhr. Donnerstag und Samstag waren schulfrei. Das Einkommen eines Lehrers bestand teils aus Geld, teils aus Naturalien und teils aus Bodennutzungen.

1714 verlangte der Abt, dass die Kinder solange zur Schule gehen müssen, bis sie lesen und schreiben konnten. Eine befristete Schulzeit war also nicht gefordert, sondern nur ein bestimmtes Maß an Kenntnissen. Die Schulzeit dauerte gewöhnlich 2 bis 3 Winterhalbjahre. Je fleißiger einer war, desto rascher wurde er von der Schule "befreit".

Religionsunterricht war Hauptfach. Weitere Unterrichtsfächer waren Schrift- oder Brieflesen und Drucklesen. Schreiben war nur für die Knaben Pflichtfach. Rechnen war für beide Geschlechter Wahlfach.

Um einen geregelten Schulbesuch einzuführen, ordnete der Abt die Anlage von Schulversäumnislisten an. Am häufigsten wurde "Dreschen", "Spinnen" und "allgemeine Dürftigkeit" als Versäumnisursache angegeben. Die Kinder mussten eben durch Dreschen, Spinnen und Betteln Geld erwerben.

Durch Preise und Geschenke am Nikolaustag (später am Schuljahresschluss), sollten Lerneifer und Aufmerksamkeit der Kinder gefördert werden.

Als Erziehungsmittel kam die Rute zum Einsatz. Die Ottobeurer Schulordnung (vom Jahre 1715) sagte diesbezüglich: "Die in der Kirche ungezogenen Kinder, sollen in der Schule mit der Rute gezüchtet werden."

Für die Beheizung des Schulraumes hatte jedes Kind wöchentlich ein Scheit Holz mitzubringen. In einem Mandat der Herrschaft Ottobeuren (vom Jahre 1721) wurde dann den Gemeinden nahe gelegt, das Holz aus Gemeindewaldungen zu nehmen. Günz kam diesem Wunsch nach, während Westerheim sich zunächst weigerte.

Am 13.12.1802 wurde das neue Volksschulwesen gegründet. Hierbei wurde u. a. auch die allgemeine Schulpflicht vom 6. bis 12. Lebensjahr festgesetzt.

Die steigende Bedeutung und Wirksamkeit der Volksschule ergibt sich aus der wachsenden Zahl der Bildungsjahre. Sah die Schule – die 1710 noch dem Reichsstift Ottobeuren unterlag – nur 2 bis 3 Winterhalbjahre für die Schulbildung vor, so sah die staatliche Schule Bayerns im Jahre 1802 bereits 6 Schuljahre vor. Später wurde auf 8 Schuljahre erhöht. Heute dauert die Volksschule 9 Jahre.

 

 

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Datenquellen / Literaturverzeichnisse:

 

BUCH: Heimatkunde der Gemeinden Günz und Westerheim, Memmingen 1950;

Wilhelm Hausmann, Franz X. Wagner, Klara Wagner.