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BERUFE UND GEWERBEBETRIEBE IN DEN FRÜHEREN JAHREN

In unseren Dörfern waren in den früheren Jahren jene Gewerbe vertreten, die für den landwirtschaftlichen Betrieb und für die ländliche Bevölkerung unmittelbar notwendig waren.

Der Amann:

Dies ist die gekürzte Form von Amtmann. In der heutigen Zeit spricht man hierbei von einem Beamten. Der Amann war im Mittelalter ein Bediensteter des Adels. Er gehörte dem niederen oder mittleren Adel an und hatte die Aufgabe Güter zu verwalten (Burgen, Dörfer, usw.). Außerdem trieb er die Steuern ein und sorgte für Sicherheit und Ordnung.

Der Hafner:

Dieser stellte Ofenkacheln und Töpferartikel her. Ebenso gehörte das Setzen der Kacheln zu seinem Beruf (z.B. Bau von Backöfen, Kaminen und anderen Feuerstetten).

Der Handwerker:

Der Handwerker nahm den Bauern die notwendigsten Arbeiten für Geräte ab. Da die Handwerker jedoch nicht von diesem Gewerbe leben konnten, hatten sie zusätzlich eine kleine Sölde (= Hof und Grund eines Kleinbauern, der etwas Vieh – jedoch meist kein Pferd – besaß). Zusätzlich erwarben sich die Handwerker noch die so genannte "Ehaft". Unter diesem Begriff versteht man ein Gewerbe, das für das Gemeinwesen unentbehrlich und an feste Lokalitäten gebunden war. Die Inhaber einer solchen Ehaft, mussten an das Kloster bzw. an den Grundherrn Gewerbesteuer entrichten. Im Gegenzug, wurden die Gemeindeangehörigen dazu gezwungen, die Ehaften aufzusuchen. In den Döfern Günz und Rummeltshausen waren das z.B. folgende Ehaften: "der Bader", "der Schmied", "der Wirt" und "der Müller". Im Jahre 1874 wurden die Ehaften – aufgrund veränderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und industriell-gewerblicher Produktionsweisen – abgeschafft.

Der Käser:

In frühen Jahren wurde das Vieh hauptsächlich wegen der Fleischgewinnung gehalten. Die Milch diente zunächst überwiegend zur Aufzucht des Jungviehs bzw. zur Fütterung der Schweine. Jedoch gewann die Verarbeitung der Milch zu Butter und Käse immer mehr an Bedeutung und wurde somit zur Haupteinnahmequelle der Bauern. Die erste Käserei wurde in Günz im Jahre 1864 erbaut. In Westerheim war es im Jahre 1867. 30 Jahre später wurde in Ober- und Unterwesterheim eine Genossenschaftsmolkerei gebaut. Beide Betriebe wurden 1935 zusammengelegt und die täglich anfallende Milch (ca. 5000 – 6000 Liter) zu Markenbutter und Käse verarbeitet.

Der Meier:

Hierbei handelt es sich um den Verwalter (= Meier) eines adligen oder geistlichen Gutshofes (= Meierhof). Der Meier hatte die Aufgabe, von den Bauern Abgaben einzutreiben. Hierbei sind jedoch keine Geld-Abgaben gemeint, sondern Abgaben von Naturalien. Jeder Bauer musste an den Meier den 10ten Teil von jeder Frucht abgeben (z. B. von Kartoffeln, Karotten, usw.). Diese Abgaben wurden dann zunächst im Zehntstadel gesammelt und anschließend an die geistliche Obrigkeit abgeführt.

Der Sattler, Wagner und Drechsler:

Dies waren mitunter die notwendigsten Gewerbe in einer Dorfgemeinschaft. Der Sattler stellte Sättel, Zaumzeug, und Fahrgeschirr her. Der Wagner stellte Räder, Wagen und andere landwirtschaftliche Geräte aus Holz her. Der Drechsler stellte mit Hilfe einer Drechselbank Holz-Gegenstände für den täglichen Gebrauch her, z.B. Schalen, Löffel, usw.

Der Schuster und Schneider:

Diese Berufe waren schon von alters her in unseren Dörfern bekannt.

Der Vogt:

Hierbei handelte es sich um einen adligen Beamten im Mittelalter. Als Vertreter eines Landsherrn hatte der Vogt die Aufgabe zu regieren und zu richten. Das heißt, er hatte im Landgericht den Vorsitz und musste außerdem die Landesverteidigung organisieren.

Der Wasenmeister:

Dieser hatte die Aufgabe tote Tiere zu häuten und zu beseitigen. Häufige und bösartige Viehkrankheiten machten die Wasenmeister dringend notwendig. Wegen der Seuchengefahr ordnete das Kloster schon im 15. Jahrhundert an, dass niemand ohne Erlaubnis fremdes Vieh in das Dorf hereinnehmen darf.

Der Weber:

Die Bearbeitung des Flachses - also das Rösten, Dörren, Brechen, Schwingen und Hecheln - war keinem Bauernmädchen und keiner Bauersfrau unbekannt. Neben den wirtschaftlichen Arbeiten in Haus und Küche gehörte das Spinnen des Flachses zu den Hauptaufgaben der Bauersfrau, der Töchter und der Mägde. Deshalb fehlte der Spinnrocken in keinem Haushalt. War das Garn gesponnen und aufgewunden, so verarbeiteten es die Frauen am Webstuhl zu mehr oder weniger feinem Leinen. Im Jahre 1742 gab es in Oberwesterheim drei Webereien.

Die Badstube (= Ehaft):

In jedem Dorf befand sich eine Badstube. Diese war aus Holz gebaut und hatte eine Wasserzuleitung aus Holz. Der Bader (= Berufsbezeichnung des Inhabers), hatte an bestimmten Tagen die Aufgabe, ein Bad zu richten (meist jeden Samstag). Zu Ostern war jeder Dorfbewohner verpflichtet, mit seiner Familie ein Bad zu nehmen. Der Bader musste auch die Fähigkeit des Schröpfens und des Aderlassens beherrschen. In Günz war 1577 "Hans Hiemer" Bader. In Westerheim wird 1527 "Veit Grabus" als Bader genannt. 1839 stellte die Gemeinde Westerheim an das Landgericht Ottobeuren den Antrag, sie von der Last der Bade-Ehaft zu befreien. Diesem Antrag wurde stattgegeben.

Die Mühle (= Ehaft):

Die meisten Mühlen bestanden bereits im 13. Jahrhundert (kann jedoch quellenmäßig nicht nachgewiesen werden). Die Mühlen waren im Besitz der Grundherrn und niemals das Eigentum des Müllers (bis zur Säkularistaion 1803). Im Jahre 1468 wird erstmals die Mahl- und Sägemühle in Günz urkundlich genannt. Die Mühle in Unterwesterheim wurde erstmals 1451 urkundlich erwähnt.

Die Schmiede (= Ehaft):

In erster Linie war der Dorfschmied eigentlich Hufschmied und Rossarzt. Die Deutschen waren das erste Volk, das es wagte, die Hufen des Pferdes mit Eisen zu beschlagen. Natürlich hatte der Schmied auch die Aufgaben, Pflugscharen mit Eisen zu beschlagen und vor dieselben ein breites Messer zu setzen, oder auch um die Wagenräder eiserne Reifen zu legen. Das Schmiedehandwerk war sehr hoch angesehen. In Günz wurde eine Schmied im Jahre 1413 urkundlich erwähnt, in Rummeltshausen im Jahre 1507 und in Unterwesterheim im Jahre 1506. Zur damaligen Zeit wurde der Schmied in Naturalien "bezahlt". Im Jahre 1839 wurde die Schmiedeehaft in Günz in eine Geldschmiede umgewandelt. Das heißt: der Schmied wurde ab diesem Zeitpunkt mit Geld bezahlt.

Die Taverne (= Ehaft):

Im Gegensatz zur "Schenke" – welche nur Getränke ausgeben durfte – handelt es sich bei einer "Taverne" um eine Gastwirtschaft mit Speisung und Beherbergung. Nur der Tavernen-Inhaber durfte Bier brauen, Schnaps brennen, Wein ausschenken, Brot backen, Vieh schlachten und Gäste beherbergen. Wer selbst Bier braute, durfte dieses nicht verkaufen, sondern lediglich zum Eigenverbrauch verwenden. Die Taverne "Zum Bären" in Unterwesterheim, wurde bereits im Jahre 1335 erwähnt. Sie wurde 1963 aufgegeben und das Gebäude 1991 abgebrochen. Eine Taverne in Günz wurde im Jahre 1413 beurkundet. In Oberwesterheim hatte 1587 "Kaspar Heuß" die Taverne "Zum weißen Roß" inne. Die mit diesem Wirtshaus verbundene Brauerei wurde vor dem ersten Weltkrieg eingestellt. Mit der Bahnlinie Ungerhausen/Westerheim im Jahre 1900, bekam Westerheim die Bahnhofrestauration, die zuerst "Magnus Weidhofer" führte. Die Taverne "Zum Bären" in Unterwesterheim, wurde bereits im Jahre 1335 erwähnt. Diese war gleichzeitig noch Bäckerei und Metzgerei.

 

 

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Datenquellen / Literaturverzeichnisse:

 

BUCH: Heimatkunde der Gemeinden Günz und Westerheim, Memmingen 1950;

Wilhelm Hausmann, Franz X. Wagner, Klara Wagner.

 

BUCH: Landkreis Unterallgäu / Band II, S. 1271-1277, Mindelheim 1987, 1. Auflage, ISBN 3-9800649-2-1

Herausgeber: Landkreis Unterallgäu, Landrat Dr. Hermann Haisch; Redaktionsleitung: Aegidius Kolb OSB;

Redaktionskreis: Josef Bellot, Kreszentia Fickler, Pankraz Fried, Erwin Holzbaur, Siegfried Kaulfersch,

Manfred Putz, Günther Städele, Hubertus Stolp.

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